Schulbegleitung
Was ist Schulbegleitung und warum gibt es sie?
Schulbegleitung ist eine individuelle Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf, die den Schulalltag erleichtert und die Teilhabe am Unterricht ermöglicht. Als Träger bieten wir Schulbegleitung an unseren Kooperationsschulen an und arbeiten dabei eng mit den Eltern, Lehrkräften und den Schulen zusammen. Die rechtlichen Grundlagen bilden das Sozialgesetzbuch VIII (§ 35a) und IX (§ 112 ff.).
Für wen ist Schulbegleitung gedacht?
Schulbegleitung richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die besondere Unterstützung benötigen, um den Anforderungen des Schulalltags gerecht zu werden. Dazu gehören Kinder und Jugendliche mit:
- körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen,
- Autismus-Spektrum-Störungen,
- ADHS oder seelischen Belastungen,
- und anderen besonderen Förderbedarfen.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihr Kind Anspruch auf Schulbegleitung hat, beraten wir Sie gerne.
Welche Ziele hat die Schulbegleitung?
Das Hauptziel der Schulbegleitung ist die Förderung der Selbstständigkeit Ihres Kindes. Dabei unterstützen wir Ihr Kind individuell:
- bei der Strukturierung des Schultages,
- in sozialen Interaktionen mit Mitschüler*innen und Lehrkräften,
- im Umgang mit besonderen Herausforderungen des Unterrichts.
Langfristig soll Ihr Kind gestärkt und unabhängiger werden.
Wer führt die Schulbegleitung durch?
Unsere Schulbegleitungen sind qualifizierte und engagierte Fach- und Assistenzkräfte, die individuell auf die Bedürfnisse Ihres Kindes eingehen. Uns ist es besonders wichtig, dass die Chemie stimmt – sowohl zwischen Ihrem Kind und der Schulbegleitung als auch im Kontakt mit Ihnen und der Schule. Von unserer Seite aus werden die Schulbegleitungen durch regelmäßige Teamsitzungen, spezifische Fortbildungen und Einzelsupervision in ihrer Tätigkeit begleitet. So stellen wir sicher, dass sie gut unterstützt und motiviert sind, um Ihr Kind bestmöglich zu fördern.