Die Betreuungsverträge laufen über ein Schuljahr und verlängert sich automatisch bis zum Ende der Grundschulzeit. Er kann jeweils zum Schuljahresende (Frist 30.5.) gekündigt werden. Die Betreuungsverträge enden automatisch mit Ablauf der 4. Klasse bzw. mit Ausscheiden des Kindes aus der Schule.
Eine Kündigung innerhalb eines Schuljahres ist nur bei Schulwechsel oder bei Erhöhung der Elternbeiträge um mehr als 15% möglich.
Kündigung durch Trägerverein
Der Trägerverein kann den Betreuungsvertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn die Erziehungsberechtigten mit der Zahlung der Verpflegungsbeiträge mehr als sechs Wochen im Rückstand sind oder das Kind nicht ganztägig oder nur sporadisch an den Angeboten der Offenen GanztagsSchule oder am Mittagessen teilnimmt.
Der Trägerverein wird den Betreuungsvertrag in Absprache mit dem Schulträger kündigen, wenn die Teilnahme des Kindes aus pädagogischen Gründen oder infolge von unzureichender Mitarbeit der Erziehungsberechtigten nicht mehr befürwortet wird.